Reise- und Zahlungsbedingungen

§ 1 Anmeldung
(1) Für alle Ausfahrten ist eine online-Anmeldung mit Rückbestätigung, ersatzweise eine schriftliche Anmeldung auf dem Anmeldeformular der Skischule (abgedruckt im Skischulheft) erforderlich. Unverzüglich nach der Anmeldung wird die Skischule dem Teilnehmer eine Reisebestätigung aushändigen, mit der der Vertrag zustande kommt.

§ 2 Bezahlung
(1) Es sind nur bargeldlose Zahlungen möglich. Die Überweisung hat auf das Konto der

DSV Skischule im VfL Stuttgart-Wangen e.V.
Konto-Nr. 2 936 003
Untertürkheimer Volksbank eG
BLZ 600 603 96

zu erfolgen.

§ 3 Leistungen
(1) Welche Leistungen vereinbart sind, ergibt sich aus dem Skischulheft anhand der jeweiligen Leistungsbeschreibung der Skiausfahrt und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die Skischule behält es sich ausdrücklich vor, die im Skischulheft enthaltenen Angaben, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen, vor Vertragsschluss zu ändern. Der Teilnehmer wird vor oder bei Anmeldung hierüber informiert.

§ 4 Rücktritt
(1) Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen Rücktrittserklärung entweder beim in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung genannten Reiseleiter/Ansprechpartner oder beim Skischulleiter, Stefan Rohm, Ackerweg 12, 70327 Stuttgart.
(2) Tritt der Teilnehmer von der Reise zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die Skischule Ersatz für die bereits getroffenen Reisevorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen.
(3) Die Skischule kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung nachstehender Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginns in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:
a) bei Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € pro Person erhoben.
b) ab dem 29. Tag bis zum 15. Tag vor Reisebeginn beträgt die Pauschale 25 % des Reisepreises,
c) ab dem 14. Tag bis zum 8. Tag vor Reisebeginn beträgt die Pauschale 50 % des Reisepreises,
d) ab dem 7. Tag vor Reisebeginn beträgt die Pauschale 100 % des Reisepreises.
Die Skischule ist berechtigt, vom Teilnehmer anstelle der vorstehenden Pauschalierung die tatsächlich entstandenen Mehrkosten zu verlangen.
(4) Bis Reisebeginn kann der Teilnehmer einen Dritten für die Durchführung der Reise stellen. Hierdurch entstandene Mehrkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers. Die Skischule kann dem Wechsel in der Person des Teilnehmers widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, oder gesetzliche oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
(5) Die Skischule kann von dem Vertrag bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Teilnehmer zurücktreten, wenn die in der jeweiligen Reisebeschreibung festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall ist die Skischule verpflichtet, dem Teilnehmer hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen und ihm den bereits bezahlten Preis zurückzuerstatten.

§ 5 Haftung
(1) Die vertragliche Haftung der Skischule für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
(2) soweit die Skischule für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die Skischule haftet nicht für Schäden, die vom Teilnehmer am Reiseort verursacht werden

§ 6 Gewährleistung
(1) Abhilfe/Mängelanzeige
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich dem jeweiligen örtlichen Reiseleiter/Skischulverantwortlichen zur Kenntnis zu geben. Dieser hat für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Die Skischule kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
(2) Kündigung der Vertrages Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die Skischule innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Teilnehmer den Vertrag kündigen. Der Teilnehmer hat vor der Kündigung bei der örtlichen Reiseleitung/Skischulverantwortlichen eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung bezüglich des Mangels zu setzen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich oder von der Skischule verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt wird.

§ 7 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
(1) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der DSV Skischule VfL Stuttgart-Wangen e.V., Skischulleiter Stefan Rohm, Ackerweg 12, 70327 Stuttgart, geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war.

§ 8 Versicherung
  Es wird empfohlen, eine Reisegepäck-, eine Reiserücktrittskostenversicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen. Bei mehrtägigen Ausfahrten sind die Teilnehmer gemäß der gesetzlichen Bestimmungen insolvenzschutzversichert.

§ 9 Schlussbestimmungen
  Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder durchfürhbar sein, so soll die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt werden.